Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Warenlieferungen und Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen:

 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie den Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen des Verkäufers entgegenstehen. Wird unser Auftrag vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, gelten auch dann nur unsere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. 



2. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Ist der Käufer Kaufmann, besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis. 



3. Zahlungen für Lieferungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens aber gesetzliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. 8 Prozentpunkten, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Hat der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben über seine die Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen gemacht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann der Verkäufer in diesem Fall, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fälligstellen. 


4. Es gelten die Preise ab Werk/Lager, wenn nicht anders vereinbart. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und geht zu dessen Lasten. 


5. Die Abnahme der gekauften Ware erfolgt in unserem Werk/Lager. Andernfalls gilt die Ware nach Verladung als vertragsmäßig übernommen und geliefert. 


6. Sofern schriftliche Bestätigungen vier Tage ohne Widerspruch durch die andere Seite bleiben, gilt der Inhalt der Bestätigung als vereinbart und ist für beide Teile maßgebend. 


7. Schriftlich oder mündlich zugesagte Liefertermine bzw. –zeiten sind immer als Plantermine zu verstehen und sind somit nicht bindend. Fixtermine werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht anerkannt. Aus Terminverschiebungen etwaige resultierende Kosten, wie z.B. Warte- oder Ausfallzeiten bzw. Vertragsstrafen, werden ohne eine vorherige ausdrückliche gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht getragen. Forderungen bzw. Ansprüche von Dritten sind für den Verkäufer gegenstandslos. Der Verkäufer behält sich vor Liefertermin- bzw. –zeiten ohne Angabe von Gründen eigenmächtig und ohne Rücksprache bzw. Zustimmung des Käufers zu ändern. 


8. Muster veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall bzw. Farbe der Ware. Sie bieten keine Gewähr dafür, dass jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht. 


9. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung unverzüglich – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden, andernfalls gilt die Ladung einschließlich Sortierung als abgenommen. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet wurde. Der Verarbeiter hat sich vor Beginn der Be- und Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware zur Beanstandung keinen Anlass gibt. 


10. Bis zur vollständigen Bezahlung, bei Einlösung durch Scheck bis zur vollständigen Einlösung, unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung vom Käufer weiterveräußert, tritt er die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen der Käufer insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 


11. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Hamburg. Ist der Käufer Kaufmann, so ist für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Hamburg oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. 


12. Für die vertraglichen Beziehungen und die Auslegung des Wortlautes dieser Bedingungen (wobei die deutsche Fassung verbindlich ist) gilt deutsches Recht. Irgendwelche Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragspartnern ergeben können, werden nach deutschem Recht beurteilt. 


13. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung oder eine ergänzende Vertragsauslegung.